Die Europäische Kommission hat vorläufige Erkenntnisse bekannt gegeben, dass Meta gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt, indem es Kinder unter 13 Jahren nicht wirksam daran hindert, auf Instagram und Facebook zuzugreifen. Während die Nutzungsbedingungen von Meta Benutzern unter diesem Alter ausdrücklich verbieten, argumentiert das Exekutivorgan der EU, dass die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens unzureichend seien und leicht umgangen werden könnten.
Schwache Sicherheitsvorkehrungen und einfache Problemumgehungen
Nach Angaben der Kommission ist Metas primäre Methode zur Altersüberprüfung – die Verpflichtung der Benutzer, bei der Kontoerstellung ein Geburtsdatum einzugeben – grundsätzlich fehlerhaft. Da es keine zusätzlichen Prüfungen zur Überprüfung der Richtigkeit dieser Informationen gibt, können Minderjährige bei der Kontoerstellung einfach ein falsches Datum eingeben. Diese Lücke bleibt auch für „Teen Accounts“ offen, die für Nutzer unter 16 Jahren konzipiert sind und ebenfalls eine Alterseingabe ohne unabhängige Überprüfung erfordern.
Im Kern geht es nicht nur um die Existenz von Regeln, sondern auch um deren Durchsetzung. Ohne eine solide Überprüfung sind selbst gemeldete Altersdaten bedeutungslos.
Ineffektive Meldemechanismen
Die Kommission kritisierte auch die Benutzer-Reporting-Tools von Meta als umständlich und ineffektiv. Um einen mutmaßlichen Minderjährigen unter 13 Jahren zu melden, müssen Benutzer bis zu sieben Klicks durchlaufen, um zum Meldeformular zu gelangen. Selbst wenn die Meldungen erfolgreich eingereicht wurden, stellte die EU fest, dass es oft keine ordnungsgemäße Weiterverfolgung gibt. Folglich bleiben gemeldete Konten häufig ohne weitere Prüfung aktiv, sodass die mutmaßlichen Minderjährigen die Plattform weiterhin nutzen können.
Mögliche Strafen und zukünftige Risiken
Sollten sich diese vorläufigen Feststellungen bestätigen, drohen gegen Meta Bußgelder, die im Verhältnis zum Verstoß stehen. Im Rahmen des DSA können die Strafen bis zu 6 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Angesichts des gemeldeten Umsatzes von Meta in Höhe von 200 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 könnte sich eine solche Strafe auf mehrere Milliarden US-Dollar belaufen.
Während Meta im Jahr 2025 altersgerechte Inhaltsfilter für Jugendkonten eingeführt hat, einschließlich Standardbeschränkungen für Inhalte mit einer Altersfreigabe über PG-13, beheben diese Maßnahmen nicht das Grundproblem: die anfängliche Erstellung von Konten durch minderjährige Benutzer. Die Haltung der EU unterstreicht einen wachsenden regulatorischen Fokus auf proaktive Prävention statt auf reaktive Inhaltsfilterung.
Fazit
Die Ergebnisse der Europäischen Kommission unterstreichen eine erhebliche Lücke zwischen den erklärten Richtlinien von Meta und ihrer technischen Umsetzung. Bis Meta robustere Systeme zur Altersüberprüfung entwickelt und seine Berichtsinfrastruktur verbessert, besteht weiterhin das Risiko erheblicher finanzieller Strafen und einer fortgesetzten behördlichen Kontrolle.





















