OpenAI steht vor Markenstreit wegen „Cameo“-Funktion in der Sora-App

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Die neue soziale App von OpenAI, Sora, ist in einen Rechtsstreit um die Verwendung des Wortes „Cameo“ verwickelt. Im Mittelpunkt des Streits steht eine Marke von Cameo, der Plattform, die für Promi-Video-Shoutouts bekannt ist. Ein Richter des US-Bezirksgerichts erließ am 21. November 2025 eine einstweilige einstweilige Verfügung, die OpenAI die Verwendung von „cameo“ oder ähnlichen Begriffen in seiner Sora-Anwendung verbietet.

Der Kern des Konflikts

Das Problem trat auf, nachdem OpenAI eine Funktion eingeführt hatte, die es Benutzern ermöglicht, Deepfake-Videos, sogenannte „Cameos“, von sich selbst oder anderen (mit Zustimmung) zu erstellen. Das Unternehmen Cameo argumentiert, dass die Verwendung des Begriffs durch OpenAI zu Verwirrung bei den Verbrauchern führt und seine etablierte Marke verletzt. Der CEO des Unternehmens, Steven Galanis, erklärte, man sei „mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden, die die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes anerkennt.“

Rechtlicher Zeitplan und nächste Schritte

Die aktuelle einstweilige Verfügung gilt bis zum 22. Dezember 2025, 17:00 Uhr. Für den 19. Dezember 2025 ist eine Anhörung geplant, um festzustellen, ob das Verbot dauerhaft wird. Bis heute scheint die Sora-App trotz der Anordnung immer noch den Begriff „Cameo“ zu verwenden. OpenAI hat Cameos Anspruch auf exklusive Markenrechte öffentlich bestritten und CNBC mitgeteilt, dass es mit der Behauptung nicht einverstanden sei.

Warum das wichtig ist

Dieser Fall verdeutlicht die wachsende Spannung zwischen KI-Innovation und etabliertem Recht des geistigen Eigentums. Markenstreitigkeiten im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten oder sogar der Verwendung gebräuchlicher Wörter in neuen technologischen Kontexten werden wahrscheinlich häufiger auftreten. Das Ergebnis wird einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Gerichte in Zukunft mit ähnlichen Ansprüchen umgehen und möglicherweise die Entwicklung KI-gesteuerter Social-Media-Plattformen beeinflussen.

Dieser Streit unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Markenklärung vor der Einführung von KI-Produkten, die auf der bestehenden Markenbekanntheit basieren. OpenAI muss diese Funktion möglicherweise umbenennen, wenn weitere rechtliche Schritte vermieden werden sollen.

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